Die Landesregierung hat die Weihnachts- und Neujahrsruhe verlängert, die "Winterruhe" gilt nun bis 2. Februar. Diese wird voraussichtlich bis Ende Februar verlängert.
Die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs bleiben dabei wie folgt:
- In allen Sportstätten gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der jeweiligen Sportstätte erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Möglich ist laut Corona-Verordnung auch eine Testung unter Aufsicht vor Ort. Bitte haltet Rücksprache mit euren TrainerInnen.
- 2G+ gilt auch für die Nutzung von Duschen und Umkleiden!
- Das Tragen einer FFP2-Maske wird wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
- Bei der Sportausübung unter freiem Himmel genügt für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung. Der Begriff ‚Individualsport‘ ist dabei so zu verstehen, dass im Grundsatz die Ausübung des kontaktlosen Sports unter Einhaltung eines ständigen Abstandes von mindestens 1,5 Metern gegeben sein muss. Es gibt Sportarten oder Disziplinen, wie in der Leichtathletik, im Golfsport, im Tennis oder im Reitsport, bei denen genau dieser Abstand zwischen den Sportausübenden gut gewahrt werden kann. Hier reicht für die Sportlerinnen und Sportler daher zukünftig ein 3G-Nachweis. Wenn der Abstand nicht ständig gewahrt werden kann, beispielsweise im Tennis-Doppel oder bei größeren Lauf-/Golfgruppen, so gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung.
- Demgegenüber ist auch in ‚klassischen Mannschaftssportarten‘ wie Fußball, Basketball oder Handball ein kontaktloses, individuelles Training unter freiem Himmel unter 3G-Bedingungen möglich. Sofern der Mindestabstand hier ebenfalls permanent mindestens 1,5 Meter beträgt, beispielsweise bei Übungen zu zweit oder in Kleingruppen, kann auch in solchen Situationen die 3G-Regelung Anwendung finden. Ein Spielbetrieb in diesen Mannschaftssportarten funktioniert jedoch letztlich nicht mit sicherem durchgehendem Abstand, so dass aufgrund der deutlich größeren Infektionsgefahr hier die 2Gplus-Regelung gilt.
Sollten sich neue Regelungen für den Trainings- und Sportbetrieb ergeben, werden wir umgehend informieren.
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