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Bis zum 15. Januar gilt in Niedersachsen die Warnstufe 3

Die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs bleiben dabei wie folgt:

  • In allen Sportstätten gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der jeweiligen Sportstätte erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Möglich ist laut Corona-Verordnung auch eine Testung unter Aufsicht vor Ort. Bitte haltet Rücksprache mit euren TrainerInnen.
  • 2G+ gilt auch für die Nutzung von Duschen und Umkleiden!
  • Das Tragen einer FFP2-Maske wird wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).
  • Auf den Außenflächen des Vereins gilt 2G.Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Die Sporthallen der Stadt Hemmingen sind bis einschließlich 10.01.2022 für den Vereinssport geschlossen. Je nach Corona-Lage und neuer Verfügungen wird diese Schließung möglicherweise kurzfristig verlängert. Das betrifft bei der SV Arnum die Sporthalle der Wäldchenschule am Klapperweg!

Sollten sich neue Regelungen für den Trainings- und Sportbetrieb ergeben, werden wir umgehend informieren.