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Ab Mittwoch 1. Dezember 2021 gilt die Corona-Warnstufe 2

Damit verbunden ändern sich die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs wie folgt:

  • In allen Sportstätten gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der jeweiligen Sportstätte erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Möglich ist laut Corona-Verordnung auch eine Testung unter Aufsicht vor Ort. Bitte haltet Rücksprache mit euren TrainerInnen.
  • 2G+ gilt auch für die Nutzung von Duschen und Umkleiden!
  • Das Tragen einer FFP2-Maske wird wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).
  • Auf den Außenflächen des Vereins gilt 2G.Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Sollten sich neue Regelungen für den Trainings- und Sportbetrieb ergeben, werden wir umgehend informieren.