Damit verbunden ändern sich die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs wie folgt:
- In allen Sportstätten gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der jeweiligen Sportstätte erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Möglich ist laut Corona-Verordnung auch eine Testung unter Aufsicht vor Ort. Bitte haltet Rücksprache mit euren TrainerInnen.
- 2G+ gilt auch für die Nutzung von Duschen und Umkleiden!
- Das Tragen einer FFP2-Maske wird wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).
- Auf den Außenflächen des Vereins gilt 2G.Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Sollten sich neue Regelungen für den Trainings- und Sportbetrieb ergeben, werden wir umgehend informieren.