Mit der Corona-Verordnung vom 25. August 2021 gilt in Niedersachsen für Sport in Innenräumen grundsätzlich die 3G-Regel. Daneben gilt in Landkreisen, in denen entweder die Warnstufe 1 gilt oder - wie in der Region Hannover - die 7-Tage-Inzidenz über 50 liegt, die erweiterte 3G-Regel. Es gilt: Kein Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ohne 3G-Nachweis bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen und eine Dokumentation der Kontaktdaten in Schwimmhallen und Saunen etc.
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Für den Sportbetrieb bei der SV Arnum bedeutet das konkret:
1. Zutritt und eine Teilnahme am Indoor-Sport nur bei Einhaltung der 3G-Regel
2. Corona-Selbsttests werden vor Ort nicht akzeptiert.
3. Ein negatives Corona-Testergebnis ist durch Vorlage eines Zertifikates eines offiziellen Corona-Testzentrums zu dokumentieren.
4. Bei Schulkindern entfällt die Nachweispflicht eines negativen Corona-Testergebnisses aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen.
5. Bei Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht.
6. Sportler*innen ohne „3G-Nachweis“ sind von der Teilnahme am Indoor-Sport ausgeschlossen
7. Die 3G-Nachweise der Sportler*innen werden von den zuständigen ÜbungsleiterInnen kontrolliert.
8. In den Sporthallen müssen die Aufenthaltsdauer aller ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen dokumentiert werden.