Mit der Corona-Verordnung vom 25. August 2021 gilt in Niedersachsen für Sport in Innenräumen grundsätzlich die 3G-Regel. Daneben gilt in Landkreisen, in denen entweder die Warnstufe 1 gilt oder - wie in der Region Hannover - die 7-Tage-Inzidenz über 50 liegt, die erweiterte 3G-Regel. Es gilt: Kein Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ohne 3G-Nachweis bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen und eine Dokumentation der Kontaktdaten in Schwimmhallen und Saunen etc.
Für den Sportbetrieb bei der SV Arnum bedeutet das konkret:
1. Zutritt und eine Teilnahme am Indoor-Sport nur bei Einhaltung der 3G-Regel
2. Corona-Selbsttests werden vor Ort nicht akzeptiert.
3. Ein negatives Corona-Testergebnis ist durch Vorlage eines Zertifikates eines offiziellen Corona-Testzentrums zu dokumentieren.
4. Bei Schulkindern entfällt die Nachweispflicht eines negativen Corona-Testergebnisses aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen.
5. Bei Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht.
6. Sportler*innen ohne „3G-Nachweis“ sind von der Teilnahme am Indoor-Sport ausgeschlossen
7. Die 3G-Nachweise der Sportler*innen werden von den zuständigen ÜbungsleiterInnen kontrolliert.
8. In den Sporthallen müssen die Aufenthaltsdauer aller ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen dokumentiert werden.